2.2. Nach Einstellung der Invalidenrente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 8. Oktober 2019 (VB 177) sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 13. Dezember 2019 (VB 191) für die gesamte verbleibende Dauer der Umschulung (vom 1. Dezember 2019 bis zum 3. Juli 2022) ein Taggeld zu. Die Beschwerdegegnerin hielt dabei Folgendes fest: "Das TG ist für jeden Freitag (1 Tag pro Woche) auszuzahlen – dies vom 1.12.2019 – 2.7.2022. Vom 2.12. – 6.12.2019 (5 Tage) ist das Taggeld durchgehend auszuzahlen. Weitere Blockkurse und somit durchgehende Tage werden folgen. Diese werden jeweils zu gegebener Zeit von der IV-Stelle an die AK mitgeteilt".