Die Beschwerdegegnerin hielt anschliessend in ihrer Mitteilung vom 26. August 2019 fest, dass die Kosten für die berufsbegleitende Weiterbildung zum B. (Umschulung vom 16. August 2019 bis zum 2. Juli 2022) übernommen würden. Die IV-Rente werde nach Abschluss des Vorbescheidverfahrens für die Zukunft aufgehoben. Bis zur Einstellung der Rente bestehe zusätzlich ein Anspruch auf ein Taggeld im Umfang des aufgrund der Pensumsreduktion von 20 % entgangenen Verdienstes (VB 169). Einen entsprechenden Taggeldanspruch verfügte die Beschwerdegegnerin am 28. August 2019 (VB 172 S. 1).