5. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ihm Rechtsanwalt Andreas Wagner, Baden, als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 6. (Im Verfahren) Es seien sämtliche Akten der Vorinstanz beizuziehen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 12. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 15. November 2021 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge: "1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen.