2. Es sei die Verfügung der IV-Stelle des Kantons Aargau vom 10. Juni 2021 i.S. Taggelder aufzuheben (soweit damit dem Beschwerdeführer nicht mehr als Taggelder für zwei Lerntage pro Woche sowie für Blocktage zugesprochen werden). 3. Es sei die Sache zu weiteren Abklärungen und neuer Verfügung im Sinn der Erwägungen an die IV-Stelle zurückzuweisen. -3- 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST).