Den Rentenanspruch des Beschwerdeführers hob sie – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 8. Oktober 2019 auf. Mit Verfügungen vom 28. August 2019, 13. Dezember 2019, 17. Januar 2020, 12. Oktober 2020 und 10. Juni 2021 setzte die Beschwerdegegnerin jeweils die Taggelder fest. 2. 2.1. Gegen die Taggeld-Verfügung vom 10. Juni 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. Juli 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen.