3. Die Kosten des asim-Gutachtens vom 30. November 2022 in Höhe von Fr. 27'379.75 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 3'000.00 zu bezahlen. -8- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten