Dies trifft vorliegend, wie im Beschluss des Versicherungsgerichts 17. März 2022 dargelegt (vgl. dortige E. 1.), zu. Die Kosten des asim-Gutachtens vom 30. November 2022 in Höhe von Fr. 27'379.75 sind daher der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen. 4.3. Ausgangsgemäss hat die Beschwerdeführerin Anspruch auf Ersatz der richterlich festzusetzenden Parteikosten (Art. 61 lit. g ATSG). Das Versicherungsgericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 8. Juni 2021 aufgehoben und der Beschwerdeführerin wird mit Wirkung ab 1. Dezember 2011 eine ganze Rente zugesprochen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt.