Unter der Annahme einer "teiladditiven Auswirkung" der abdominalen und lumbalen Rückenbeschwerden und des "gastroenterologischen Pausenbedarfs" (die Beschwerdeführerin benötige Zeit für die Entlastung der Muskulatur und darüber hinaus Zeit für die Toilettengänge) sei ab Februar 2012 aus rein somatischer Sicht eine medizinisch theoretische Restarbeitsfähigkeit in Höhe von 4-5 Stunden täglich gegeben gewesen. Ab April 2014 habe sich das quantitative und qualitative Belastbarkeitsprofil aufgrund des Hinzukommens der Fussbeschwerden weiter reduziert, so dass noch eine Arbeitsfähigkeit von ca. 3 Stunden am Tag bestanden habe.