Schmerzsymptomatik und den sich additiv auswirkenden Pausen- und Erholungsbedarf und andererseits durch die reduzierte kognitive Leistungsfähigkeit und die depressive Symptomatik beeinträchtigt. Unter der Annahme einer "teiladditiven Auswirkung" der abdominalen und lumbalen Rückenbeschwerden und des "gastroenterologischen Pausenbedarfs" (die Beschwerdeführerin benötige Zeit für die Entlastung der Muskulatur und darüber hinaus Zeit für die Toilettengänge) sei ab Februar 2012 aus rein somatischer Sicht eine medizinisch theoretische Restarbeitsfähigkeit in Höhe von 4-5 Stunden täglich gegeben gewesen.