1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 8. Juni 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 230) zu Recht den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Invalidenrente verneint hat. 2. Im polydisziplinären Gutachten der asim vom 30. November 2022 wurden gestützt auf die Ergebnisse der im Juli 2022 durchgeführten internistischen, gastroenterologischen, ophthalmologischen, orthopädischen, psychiatrischen und neuropsychologischen Untersuchungen folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (S. 13 ff. des Gerichtsgutachtens):