"1. Die Verfügung vom 8. Juni 2021 sei aufzuheben. -3- 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen auszurichten, insbesondere Rentenleistungen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin (inkl. 7.7 % MwSt.)." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 31. August 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.