1.3. Die Beschwerdegegnerin holte daraufhin bei der C. ein neues polydisziplinäres Gutachten ein (Gutachten vom 3. Juli 2020). Aufgrund von Rückfragen des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) passte die C. alsdann ihr Gutachten an (Stellungnahme vom 8. März 2021). Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 8. Juni 2021 das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin wiederum ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 12. Juli 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: