1.2. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine Begutachtung der Beschwerdeführerin. Gestützt auf das polydisziplinäre Gutachten der Medizinische Abklärungsstelle Bern ZVMB GmbH (MEDAS Bern) vom 11. Mai 2016 samt ergänzender Stellungnahme vom 7. November 2017 verfügte die Beschwerdegegnerin am 12. Juni 2018 die Abweisung des Rentenbegehrens. Mit Urteil VBE.2018.560 vom 21. Januar 2019 hiess das hiesige Versicherungsgericht die dagegen erhobene Beschwerde, soweit es darauf eintrat, teilweise gut, hob die Verfügung vom 12. Juni 2018 auf und wies die Sache erneut zur weiteren Abklärung und zur anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.