Mit Verfügung vom 19. März 2014 sprach ihr die Beschwerdegegnerin eine vom 1. Dezember 2011 bis am 31. Mai 2013 befristete ganze Invalidenrente zu. In teilweiser Gutheissung der dagegen gerichteten Beschwerde hob das hiesige Versicherungsgericht diese Verfügung mit Urteil VBE.2014.302 vom 20. Januar 2015 auf und wies die Beschwerdegegnerin zu weiteren Abklärungen und zum anschliessenden Erlass einer neuen Verfügung an.