1. 1.1. Die 1973 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt als Betriebsmitarbeiterin tätig, meldete sich am 27. April 2011 aufgrund eines "Darmbruchs" bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 19. März 2014 sprach ihr die Beschwerdegegnerin eine vom 1. Dezember 2011 bis am 31. Mai 2013 befristete ganze Invalidenrente zu.