{"Signatur": "AG_OG_007", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2023-02-16", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_007_VBE-2021-329_2023-02-16.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/6730", "Checksum": "6621492ce0ab09dbe2ff83fdde8b63b2"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["VBE.2021.329"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Versicherungsgericht 16.02.2023 VBE.2021.329"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Versicherungsgericht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Versicherungsgericht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Versicherungsgericht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Versicherungsgericht / 4. Kammer Obergericht / Versicherungsgericht / 4. Kammer"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:59:37", "Checksum": "9210b9d87f696ea85c6cad8c3ba006f8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Versicherungsgericht 16.02.2023 VBE.2021.329\n\n Versicherungsgericht\n4. Kammer\n\nVBE.2021.329 / ms / ce\nArt. 23\n\nUrteil vom 16. Februar 2023\n\nBesetzung Oberrichter Roth, Präsident\nOberrichterin Fischer\nOberrichterin Gössi\nGerichtsschreiber Schweizer\n\nBeschwerde- A._____\nführerin vertreten durch MLaw Annemarie Gurtner, Rechtsanwältin,\nUlrichstrasse 14, 8032 Zürich\n\nBeschwerde- SVA Aargau, IV-Stelle, Bahnhofplatz 3C, Postfach, 5001 Aarau\ngegnerin\n\nBeigeladene B._____\n\nGegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG Renten\n(Verfügung vom 8. Juni 2021)\n-2-\n\nDas Versicherungsgericht entnimmt den Akten:\n\n1.\n1.1.\nDie 1973 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt als Betriebsmitarbeiterin\ntätig, meldete sich am 27. April 2011 aufgrund eines \"Darmbruchs\" bei der\nBeschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 19. März 2014 sprach ihr die Beschwerdegegnerin eine vom\n1. Dezember 2011 bis am 31. Mai 2013 befristete ganze Invalidenrente zu.\nIn teilweiser Gutheissung der dagegen gerichteten Beschwerde hob das\nhiesige Versicherungsgericht diese Verfügung mit Urteil VBE.2014.302\nvom 20. Januar 2015 auf und wies die Beschwerdegegnerin zu weiteren\nAbklärungen und zum anschliessenden Erlass einer neuen Verfügung an.\n\n1.2.\nIn der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine Begutachtung der\nBeschwerdeführerin. Gestützt auf das polydisziplinäre Gutachten der Medizinische Abklärungsstelle Bern ZVMB GmbH (MEDAS Bern) vom 11. Mai\n2016 samt ergänzender Stellungnahme vom 7. November 2017 verfügte\ndie Beschwerdegegnerin am 12. Juni 2018 die Abweisung des Rentenbegehrens. Mit Urteil VBE.2018.560 vom 21. Januar 2019 hiess das hiesige\nVersicherungsgericht die dagegen erhobene Beschwerde, soweit es darauf\neintrat, teilweise gut, hob die Verfügung vom 12. Juni 2018 auf und wies\ndie Sache erneut zur weiteren Abklärung und zur anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.\n\n1.3.\nDie Beschwerdegegnerin holte daraufhin bei der C. ein neues polydisziplinäres Gutachten ein (Gutachten vom 3. Juli 2020). Aufgrund von Rückfragen des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) passte die C. alsdann ihr\nGutachten an (Stellungnahme vom 8. März 2021). Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren\nwies die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 8. Juni 2021 das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin wiederum ab.\n\n2.\n2.1.\nDagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 12. Juli 2021\nfristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge:\n\n\"1. Die Verfügung vom 8. Juni 2021 sei aufzuheben.\n-3-\n\n2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin\ndie gesetzlichen Leistungen auszurichten, insbesondere Rentenleistungen.\nUnter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin (inkl. 7.7 % MwSt.).\"\n\n2.2.\nMit Vernehmlassung vom 31. August 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.\n\n2.3.\nMit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 2. September 2021 wurde die\nberufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese\nmit Eingabe vom 20. September 2021 verzichtete.\n\n2.4.\nMit Stellungnahme vom 27. September 2021 hielt die Beschwerdeführerin\nan ihren Anträgen fest.\n\n2.5.\nDie Instruktionsrichterin teilte den Parteien mit Schreiben vom 14. Februar\n2022 mit, dass sich der Rentenanspruch der Beschwerdeführerin gestützt\nauf die vorhandenen medizinischen Akten nicht zuverlässig beurteilen\nlasse. Das Versicherungsgericht erachte daher die Einholung eines polydisziplinären Gerichtsgutachtens für erforderlich und beabsichtige, die asim\nBegutachtung, Universitätsspital Basel (asim), mit der Begutachtung zu beauftragen. Sie gab den Parteien den vorgesehenen Fragenkatalog bekannt\nund räumte ihnen die Gelegenheit ein, allfällige Einwendungen gegen die\nvorgesehene Begutachtung zu erheben oder Zusatzfragen zu stellen. Die\nBeschwerdegegnerin teilte dem Versicherungsgericht daraufhin mit Eingabe vom 21. Februar 2022 mit, sie sei mit der vorgesehenen Begutachtung einverstanden, erachte keine weiteren Fachdisziplinen als angezeigt\nund reiche auch keine Zusatzfragen ein. Die Beschwerdeführerin erklärte\nsich mit Schreiben vom 4. März 2022 ebenfalls einverstanden mit der Begutachtung und verzichtete darauf, Zusatzfragen zu stellen.\n\n2.6.\nMit Beschluss vom 17. März 2022 gab das Versicherungsgericht daraufhin\nein polydisziplinäres Gerichtsgutachten in den Fachdisziplinen Allgemeine\nInnere Medizin (internistische Fallführung), Gastroenterologie, Neuropsychologie, Ophthalmologie, Orthopädie, Pneumologie und Psychiatrie bei\nder asim in Auftrag. Dieses wurde am 30. November 2022 erstattet. Die\nBeschwerdeführerin nahm dazu am 10. Januar 2023 Stellung. Die Beschwerdegegnerin und die Beigeladene liessen sich nicht vernehmen.\n-4-\n\nDas Versicherungsgericht zieht in Erwägung:\n\n1.\nStrittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom\n8. Juni 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 230) zu Recht den Anspruch\nder Beschwerdeführerin auf eine Invalidenrente verneint hat.\n\n2.\nIm polydisziplinären Gutachten der asim vom 30. November 2022 wurden\ngestützt auf die Ergebnisse der im Juli 2022 durchgeführten internistischen,\ngastroenterologischen, ophthalmologischen, orthopädischen, psychiatrischen und neuropsychologischen Untersuchungen folgende Diagnosen mit\nAuswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (S. 13 ff. des Gerichtsgutachtens):\n\n"}