D. in der Beurteilung vom 18. Februar 2021 aus, dass es sich bei den beschriebenen strukturellen Veränderungen – in Bezug auf den Unfall vom 5. Oktober 2018 – eindeutig um degenerative, postoperative, multiple und vorbestehende Veränderungen des rechten Kniegelenks handle, ohne dass weitere Abgrenzungen oder Konkretisierungen vorgenommen wurden (vgl. VB SU 78/7). In Anbetracht dessen gilt es insbesondere auch darauf hinzuweisen, dass sich med.