D. in der Beurteilung vom 18. Februar 2021 davon ausgeht, dass die am 6. Mai 2019 durchgeführte Operation des rechten Kniegelenks mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nicht auf den Unfall vom 5. Oktober 2018 zurückzuführen sei und die Distorsionsfolgen am rechten Knie der Beschwerdeführerin innerhalb von 4-6 Wochen vollständig abgeheilt seien, steht dem einzig die Beurteilung von Dr. med. E. vom 22. April 2020 entgegen (VB SU 78/6; VB SU 61/5).