D. kam in der darauffolgenden Stellungnahme vom 18. Februar 2021 zusammengefasst zum Schluss, dass nach dem Unfall vom 5. Oktober 2018 anhand der zeitnahen klinischen, radiologischen sowie auch operativen Befunde und aufgrund der vorliegenden, bildgebenden Diagnostik "die strukturell objektivierbaren Unfallfolgen am rechten Knie mindestens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschliessen" seien. Die rechtsseitigen Kniebeschwerden seien durch die vorbestehenden degenerativen Veränderungen und die vorbestehende VKB-Insuffizienz bei St. n. VKB-Rekonstruktion mit Teilmeniskektomie des Korbhenkels von 2011 und bei St. n Mikrofrakturierung des medialen Femurkondylus von 2017 erklärbar.