3.4.4. Die Beschwerdegegnerin 2 liess daraufhin Dr. med. M., Facharzt für Radiologie, eine Aktenbeurteilung vornehmen. Diese wurde am 10. Februar 2021 erstattet. Dr. med. M. gab im Wesentlichen an, dass sich die vordere Kreuzbandplastik in der Untersuchung vom 18. Oktober 2018 unverändert im Vergleich zur Untersuchung vom 26. Juni 2017 präsentiere. Der Knorpeldefekt am medialen Femurkondylus respektive am Ort der Knorpelfraktur in der Untersuchung vom 26. Juni 2017 sei kleiner geworden und zeige "jetzt" als Folge der Mikrofrakturierung kleine subchondrale Zysten. Die Morphologie des resezierten medialen Meniskus sei in der Untersuchung vom 18. Oktober 2018 ebenfalls unverändert.