3.4.3. Nach Einsicht in das MRI vom 18. Oktober 2018 führte Dr. med. E. am 22. April 2020 in einer erneuten Stellungnahme zuhanden der Beschwerdeführerin sodann aus, dass sich in der Tat ein intraligamentäres Ödem zeige, "was eher für das Unfallereignis vom 5.10. 2018 sprechen würde als für einen Rückfall der primären VKB-Rekonstruktion". Es befinde sich wenig Flüssigkeit im Knie. Dies sei jedoch bei Wiederreissen (Reruptur) eines VKBs häufig der Fall. Somit könne ein fehlender Gelenkserguss nicht als - 12 -