3.4.2. In seiner Stellungnahme zuhanden der Beschwerdeführerin vom 25. März 2020 vertrat Dr. med. E. die Auffassung, das Unfallereignis vom 5. Oktober 2018 könne per se durchaus zu einer VKB Re-Ruptur geführt haben, ebenfalls zu einer Meniskusruptur. Aus der aktuellen Dokumentation könne er jedoch nicht klar schliessen, dass durch den Unfall eine strukturelle Schädigung entstanden sei. Im MRI des rechten Kniegelenks vom 18. Oktober 2018 werde ein Verdacht auf eine radiale Risskomponente des medialen Meniskus geäussert. Im Operationsbericht von Dr. med.