3.4. 3.4.1. Gestützt auf die kreisärztliche Beurteilung von med. pract. D. vom 3. Mai 2019 (VB SU 30/1) verneinte die Beschwerdegegnerin 2 mit Schreiben vom 17. Mai 2019 (VB SU 37) ihre Leistungspflicht für die noch über den 16. November 2018 hinaus persistierenden rechtsseitigen Kniebeschwerden. Kreisarzt med. pract. D. ging in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2019 davon aus, dass keine Hinweise auf eine frische strukturelle traumatische Verletzung durch das Ereignis vom 5. Oktober 2018 vorlägen und daher davon auszugehen sei, dass die Distorsionsfolgen innerhalb von 4-6 Wochen vollständig abgeheilt seien (VB SU 30/1).