3.3. 3.3.1. Mit Bagatellunfallmeldung vom 24. Oktober 2018 zeigte die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin 2 an, dass sie am 5. Oktober 2018 in ein Schlagloch getreten und gestürzt sei und sich wiederum am rechten Knie verletzt habe (VB SU 1). Bei der Erstbehandlung vom 9. Oktober 2018 durch Hausarzt Dr. med. J., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, veranlasste dieser eine MRI-Untersuchung (VB SU 11). Das am 18. Oktober 2018 durchgeführte MRI des rechten Knie beurteilte Dr. med. K., Fachärztin für Radiologie, wie folgt (VB SU 19): "Erheblich elongiertes vorderes Kreuzband mit deutlichem Tibiavorschub, vereinbar mit einer Insuffizienz der VKB-Plastik.