In Anerkennung eines Rückfalls zum Ereignis vom 20. April 2010 anerkannte die Beschwerdeführerin 1 ihre entsprechende Leistungspflicht, wobei sie den Fall in der Folge (unter Einstellung der Leistungen) per 8. November 2011 abschloss (VB SW 24/3; VB SU 68/8 ff.). 3.1.4. Dr. med. G. diagnostizierte bei der Beschwerdeführerin am 9. November 2011 ein erneutes Distorsions-Trauma am rechten Knie (VB SW 20).