4. Unter o/e-Kostenfolge." -5- Dieses Verfahren wurde am hiesigen Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2021.342 erfasst. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 9. September 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin 1 sodann die Abweisung der gegen ihren Einspracheentscheid gerichteten Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin 2 beantragte mit Beschwerdeantwort vom 7. September 2021 die Abweisung der Beschwerde vom 22. Juli 2021. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 13. September 2021 wurden die Verfahren VBE.2021.328 und VBE.2021.342 vereinigt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: