4. Unter o/e-Kostenfolge." Das Verfahren wurde am hiesigen Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2021.328 erfasst. 2.2. Mit Eingabe vom 22. Juli 2021 erhob die Beschwerdeführerin auch gegen den Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin 2 vom 12. Juli 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 12. Juli 2021 aufzuheben, und es sei diese zu verpflichten, der Beschwerdeführerin über den 16. November 2018 hinaus Versicherungsleistungen für deren Unfall vom 5. Oktober 2018 zu erbringen.