2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin 1 vom 10. Juni 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 12. Juli 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 10. Juni 2021 aufzuheben, und es sei diese zu verpflichten, der Beschwerdeführerin weitere Versicherungsleistungen für deren Rückfall zu den Schadenfällen vom 7. März 2007 und vom 20. April 2010 zu erbringen.