Im Zeitraum zwischen Juli 2016 und Herbst 2017 sei seine Ehefrau aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr imstande gewesen, ihren Aufgaben nachzukommen. Für ihn sei das nicht erkennbar gewesen, denn sie habe ihm – nach einer ersten Behandlung bis Ende Oktober 2016 – ihr schlechtes Befinden verheimlicht und versucht, ihre Arbeit zu erledigen, ohne sich etwas anmerken zu lassen. Er habe die Probleme deshalb erst spät erkennen können und er habe sie nicht lösen können, denn ihn habe die Erkrankung seiner Ehefrau in ähnlich grossen Masse belastet wie sie (Beschwerde, Ziff. 15).