6.2. 6.2.1. Der Beschwerdeführer bestreitet ein absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Er macht geltend, er sei zusammen mit seiner Ehefrau, der Beigeladenen, Verwaltungsrat der C. AG gewesen. Seine Ehefrau sei für die gesamte Administration zuständig gewesen. Zu ihren Aufgaben habe auch die Zahlung und Abrechnung der SVA-Beiträge gehört (Beschwerde, Ziff. 7). Im Juni / Juli 2016 sei bei seiner Ehefrau Brustkrebs diagnostiziert worden (Beschwerde, Ziff. 9 f.). Im Zeitraum zwischen Juli 2016 und Herbst 2017 sei seine Ehefrau aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr imstande gewesen, ihren Aufgaben nachzukommen.