unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Zusätzlich stellte der Beschwerdeführer folgenden Prozessantrag: "Es sei die mit heutigem Datum eingereichte Beschwerde der B. in gleicher Sache mit diesem Verfahren zu vereinigen." 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. Juli 2021 wurde der Antrag auf Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem unter der Verfahrensnummer VBE.2021.323 erfassten Beschwerdeverfahren betreffend B. abgewiesen. -3- 2.3. Mit Vernehmlassung vom 5. August 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.