6.2.3. Gemäss dem Bericht des Kantonsspitals E. vom 19. August 2016 wurde bei der Beschwerdeführerin ein Mammakarzinom rechts diagnostiziert (VB 297; vgl. auch die Berichte des E. vom 2., 3. und 17. August 2016 in BB 5). Weitere Arztberichte aus der Zeit zwischen August 2016 und der Konkurseröffnung im September 2017, welche die vorgenommenen Behandlungen beschreiben und / oder der Beschwerdeführerin eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, liegen nicht vor. Auch im Arztzeugnis vom - 10 - 31. Januar 2020 wird ihr erst ab dem 1. November 2018 eine Arbeitsunfähigkeit attestiert (VB 305).