Mit Schreiben vom 21. Februar 2017 legte die Beschwerdegegnerin die Akontobeiträge für das Jahr 2017 fest. Basierend auf einer Lohnsumme von Fr. 788'000.00 beliefen sich diese auf Fr. 109'713.25. Davon zog die Beschwerdegegnerin einen Betrag betreffend "Familienzulagen FAK AG" in Höhe von Fr. 26'150.00 ab, womit ein Betrag von Fr. 83'563.25 verblieb (vgl. die Aufstellung in VB 93 f.). Mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 nahm die Beschwerdegegnerin aufgrund des eröffneten Konkurses eine Anpassung der Akontobeiträge für die Periode vom 1. Januar bis 12. September 2017 vor.