Die C. AG war als Arbeitgeberin für das von ihr beschäftigte Personal der Beschwerdegegnerin gegenüber nach Art. 12 AHVG beitragspflichtig. Für die Jahre 2016 bis 2017 blieben Sozialversicherungsbeiträge samt Mahnund Betreibungsgebühren sowie Verzugszinsen unbezahlt. Am 12. September 2017 wurde über die C. AG der Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 4. August 2021 als geschlossen erklärt. Am 12. August 2021 wurde die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.