Er habe die vorliegende Problematik detailliert mit dem Beschwerdeführer besprochen und diesem eine Durchführung dieses Eingriffes nahegelegt. Aus nachvollziehbaren medizinischen, jedoch auch finanziell-existenziellen Gründen wünsche der Beschwerdeführer aktuell keinen Eingriff, da er (der Beschwerdeführer) in der Lage sei, mit erträglichen Beschwerden ein Arbeitspensum von 70 % zu bewältigen. Um eine mögliche Verminderung der Konsequenzen der tibialen Fehlstellung zu erzielen, habe er dem Beschwerdeführer die Durchführung einer Ganganalyse mit eventueller Anpassung kompensierender Schuheinlagen empfohlen.