partimentes sei jedoch abzusehen, dass es mittelfristig zum Auftreten einer medialen Gonarthrose komme, welche den Beschwerdeführer dann zusätzlich beeinträchtigen werde. Bei erfolgreicher Intervention sei davon auszugehen, dass die Arbeitsfähigkeit nach entsprechender Rehabilitation gesteigert werden könne (VB ZM85 S. 13). Zum momentanen Zeitpunkt könne davon ausgegangen werden, dass die operative Intervention noch zu einer namhaften Besserung führen könne (VB ZM85 S. 14). Die Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit sei bei etwa 30 bis 40 % einzuschätzen. Da von keiner weiteren Besserung der Situation ausgegangen werden -7-