Des Weiteren gebe es vorliegend nur die valgisierende hohe Tibiastotomie links als Behandlungsoption, die noch zu einer namhaften Besserung des Gesundheitszustandes führen würde. Da der Beschwerdeführer eine solche aber nicht durchführen möchte, sei auch unter diesem Gesichtspunkt vom "Erreichen des medizinischen Endzustandes" auszugehen (VB 83 S. 3, 5). -6-