1. Der 1969 geborene, als Mitarbeiter Hauswirtschaft tätige Beschwerdeführer war aufgrund seines Arbeitsverhältnisses obligatorisch bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er gemäss Unfallmeldung am 13. Oktober 2010 auf dem Fahrrad mit einem Personenwagen kollidierte, stürzte und sein linker Fuss vom Vorderrad des Personenwagens überrollt wurde. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis und richtete die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und Heilbehandlung aus, führte Abklärungen in medizinischer und beruflicher