Ebenso fehlt in den vorliegenden Akten das "Messblatt Wirbelsäule", was der Beschwerdeführer zu Recht beanstandet (Beschwerde S. 11; Replik S. 2). Es leuchtet nicht ein, weshalb dem orthopädisch-unfallchirurgischen Teilgutachten vom 27. Januar 2020 die Messblätter betreffend die oberen und unteren Gliedmassen, nicht jedoch das Messblatt betreffend die Wirbelsäule beigelegt wurden, denn diese Messblätter beziehen sich auf anlässlich der körperlichen Untersuchung vorgenommene Messungen und deren Ergebnisse (VB 330.5 S. 29 f.).