Die im Schreiben des B. der estimed AG vom 10. Dezember 2020 (VB 350 S. 5) erwähnten Beilagen befinden sich nicht in den von der Beschwerdegegnerin eingereichten Vernehmlassungsbeilagen. Jenem Schreiben ist zu entnehmen, dass die Beilagen belegen könnten, dass das Gutachten am 2. April 2020 und nicht am 31. März 2020 verschickt worden sei (Beilagen 1 und 2) und eine nachträgliche inhaltliche Anpassung des neurochirurgischen Teilgutachtens vom 1. April 2020 verglichen mit der Entwurfsversion vom 9. Januar 2020 nicht stattgefunden habe (Beilagen 3 und 4).