(Entwurf)" dort bezeichnet als "Beilage 3"; vgl. a.a.O. S. 5 unten) bd) "Vergleichsdokument der Differenzen der Versionen vom 09.01.2020 und 01.04.2020" (dort bezeichnet als "Beilage 4"; vgl. a.a.O. S. 5 unten) dem Gericht zusammen mit den übrigen beschwerdegegnerischen Dokumenten und Daten in Sachen des Beschwerdeführers (die die Beschwerdegegnerin dem Gericht bis anhin trotz gerichtlicher Aufforderung nicht ediert hatte) zu edieren.