2.3. Mit Vernehmlassung vom 20. August 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und reichte eine Stellungnahme ihres RAD vom 12. August 2021 ein. 2.4. Nach Zustellung der Vernehmlassung mit Verfügung vom 24. August 2021 und weiterer Eingabe des Beschwerdeführers vom 11. September 2021 wurden dem Beschwerdeführer mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 13. September 2021 die Vernehmlassungsbeilagen 1-364 zur Kenntnisnahme und allfälligen Erstattung einer Replik zugestellt. 2.5. Mit Replik vom 20. November 2021 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Unterlagen zu den Akten und stellte folgende Rechtsbegehren "zur Sache" (lit. A):