" 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 01.06.2021 über Verneinung des Anspruches auf die Invalidenrente sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer mit Wirkung spätestens ab dem 01. August 2018 eine IVG-konform berechnete Rente auf der Basis eines Invaliditätsgrades von mindestens 60 % zu gewähren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Weiter stellte er folgende "Prozessualbegehren" (lit. B):