Unter Berücksichtigung der hiergegen erhobenen Einwände und nach Beantwortung der von der Beschwerdegegnerin gestellten Ergänzungsfragen durch die Gutachter erliess die Beschwerdegegnerin am 1. Juni 2021 eine rentenabweisende Verfügung. Mit weiterer Verfügung vom 2. Juni 2021 verneinte sie einen Anspruch auf berufliche Massnahmen. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 1. Juni 2021 betreffend die Verweigerung einer Invalidenrente erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. Juli 2021 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren "zur Sache" (lit. A):