Auf Empfehlung des RAD liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die estimed AG polydisziplinär (internistisch, neurologisch, ortho- pädisch-unfallchirurgisch, neurochirurgisch und psychiatrisch) begutachten (Gutachten vom 31. März 2020). Nach Rücksprache mit dem RAD stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 28. April 2020 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Unter Berücksichtigung der hiergegen erhobenen Einwände und nach Beantwortung der von der Beschwerdegegnerin gestellten Ergänzungsfragen durch die Gutachter erliess die Beschwerdegegnerin am 1. Juni 2021 eine rentenabweisende Verfügung.