1.3. Die Beschwerdegegnerin holte ein polydisziplinäres Gutachten bei der ME- DAS-Bern in den Bereichen Orthopädie, Neurochirurgie, Innere Medizin, Neurologie und Psychiatrie ein. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2016 lehnte sie sowohl die Übernahme der Kosten für die Begutachtung in C. als auch das Leistungsbegehren betreffend eine Invalidenrente ab. In teilweiser Gutheissung der dagegen erhobenen Beschwerde wurde diese Verfügung durch das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2017.122 vom 18. Januar 2018 insoweit abgeändert, als dem Beschwerdeführer vom 1. März 2012 bis zum 31. Juli 2012 eine befristete ganze Rente zugesprochen wurde.