1. 1.1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 30. August 2011 wegen eines Rückenleidens und psychischer Beeinträchtigungen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin holte in der Folge Informationen zur erwerblichen und medizinischen Situation ein. In diesem Rahmen liess sie den Beschwerdeführer bidisziplinär bei der asim, Basel, in psychiatrischer und neurochirurgischer Hinsicht begutachten. Mit Verfügung vom 13. März 2014 verneinte sie einen Anspruch des Beschwerdeführers auf Leistungen der Invalidenversicherung.