Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit hielten die Gutachter aus gesamtmedizinischer Sicht fest, die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Polierer sei ab August 2015 bis Dezember 2016 aufgehoben gewesen. Ab Januar 2017 sei eine Arbeitsfähigkeit von 50 % anzunehmen. Vom Februar 2018 bis Juni 2018 sei die Arbeitsfähigkeit abermals aufgehoben gewesen. Ab Juli 2018 sei in einer angepassten körperlich sehr leichten, immer wieder auch sitzend zu verrichtenden Tätigkeit unter Wechselbelastung von einer 70%igen "Arbeits- und Leistungsfähigkeit" auszugehen (VB 141.2 S. 7).