1. Mit der angefochtenen Verfügung sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer für die Zeit vom 1. August 2016 bis 30. September 2018 eine befristete abgestufte Rente zu. Auch wenn nur die Rechtmässigkeit der Befristung der Rente per 30. September 2018 bestritten wird, bildet im vorliegenden Verfahren das Rentenverhältnis als Ganzes den Anfech- tungs- und Streitgegenstand und unterliegt integral der gerichtlichen Prüfung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_453/2020 vom 20. November 2020 E. 3.1 mit Hinweisen).