2.4. Mit Beschluss vom 6. Oktober 2022 stellte das Versicherungsgericht den Parteien die Rückweisung der Sache zur weiteren Abklärung und anschliessenden Neuverfügung in Aussicht und setzte eine Frist von 10 Tagen zur allfälligen Stellungnahme oder zum allfälligen Rückzug der Beschwerde an. Der Beschwerdeführer hielt mit Eingabe vom 2. November 2022 an seiner Beschwerde fest. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: